...des Ritters.

Der Ritter hatte besondere Recht und Pflichten. Johannes Rothe faßte sie unter dem Titel "die sechs bisunderen vorteil" eines Ritters zusammen.


Das erste ist...


..., das ein Ritter, der das Schwert mit einem Schlage zugeteilt bekommen hat und geheißen wurde, nie zu verzagen, arme Leute nicht berauben soll, noch würgen, beschatzen, erpressen und bewuchern.

Als zweites Vorrecht...


... gebe man dem Ritter ein Ringlein von Gold und edeligem Gesteyne. Das Ringlen sei allrundherum zu, kreisrund, ohne Ende: So soll des Ritters Treue sein.


Des Ritters drittes Recht...

... ist es, Gold und Spangen zu tragen auf seinem Gewand.

Sein viertes...

.... Recht ist wohl ein buntis cleid.

Sein füntes Recht...

... ist's gar und billig dazu, das man ihn einen Herren nenne.

Sein sechtes Vorrecht...

ist es, daß man ihm am Tisch das Wasser in die Hände gießt und er sich an einem reinen Handtuch trockne. Seine Hände wasche er stets rein von böser Gier und Unkeuchheit.